Trägerschaft
Kulturstiftung Liechtenstein

Die Kulturstiftung Liechtenstein ist seit dem 1. Januar 2008 für die Förderung der kulturellen Tätigkeiten von Personen und privaten Organisationen in den Bereichen Literatur, Musik, darstellende und bildende Kunst, audiovisuelle Medien sowie Volkskultur und Landeskunde zuständig. Als selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben in der Kulturförderung, führt Projekte und Veranstaltungen durch und betreibt kulturelle Einrichtungen.

 

Die staatliche Kulturförderung in Liechtenstein wurde 1964 ins Leben gerufen und vom damaligen Kultur- und Jugendbeirat betreut. Von 1979 bis 2007 beriet ein Kulturbeirat die Liechtensteinische Regierung in Sachen Kulturförderung.

 

Seit ihrer Gründung im Januar 2008 ist der Kunstraum Engländerbau dieser unterstellt und bildet eine eigenständige Institution der Kulturstiftung Liechtensein